Organisatorisches

Hier finden Sie alles, was Sie und Ihr Kind für einen gelungenen Start bei uns brauchen

Erstkontakt

Für ein Gespräch oder einen Ersttermin können Sie mich hier
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Verordnung

Ergotherapie darf ausschließlich auf ärztliche Verordnung durchgeführt werden. Bitte bringen Sie zum Ersttermin eine Verordnung für „10x Ergotherapie a 60 min“ mit. Die Verordnung muss von ihrer zuständigen Krankenkasse bewilligt sein (aktuell nur bei SVS und KFA nötig), damit ein Teil der Kosten rückerstattet werden kann.

Diagnostik

Am Anfang jeder ergotherapeutischen Behandlung steht eine ausführliche ergotherapeutische Befundung. Für diesen Befund nehme ich mir in der Regel 1-2 Therapiestunden an verschiedenen Terminen Zeit. Durch standardisierte Testverfahren, freie oder strukturierte Verhaltensbeobachtung in Spielsituationen sowie durch Befragung der Eltern werden Schwierigkeiten, die das Kind in seiner Alltagsbewältigung hat, erfasst und deren möglichen Ursachen geklärt. Darauf aufbauend werden mit Ihnen gemeinsam die Ziele für die Therapie festgesetzt und ein Therapieplan erstellt.

Therapie

Die Therapie findet in der Regel wöchentlich statt. Termine erfolgen nach Vereinbarung. Bitte seien Sie pünktlich, damit wir die volle Therapiezeit nutzen können. Bei Verspätungen verkürzt sich die Behandlungszeit entsprechend.

Absagen

Der Alltag ist oft hektisch und Termine können manchmal nicht eingehalten werden. Ich bitte Sie mir 24 Stunden vorher Bescheid zu geben. Wird der Termin später oder gar nicht abgesagt, muss eine Therapieeinheit verrechnet werden.

Verrechnung

Sie erhalten monatlich eine Honorarnote per Mail zur Überweisung. Die Kosten werden anteilig durch die Krankenkasse rückerstattet (variiert je nach Krankenkasse). Erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse und bei Ihrer Zusatzversicherung (falls vorhanden).